Audiometrie
Die Audiometrie (Hörmessung) oder Hörprüfung überprüft das Hörvermögen eines Patienten.
Das hörbare Frequenzspektrum für das menschliche Ohr liegt zwischen 50 und 20.000 Hz. Mit der Audiometrie können wir bestimmen, welche Frequenz das Ohr bei welcher Lautstärke wahrnehmen kann (Bestimmung der Hörschwelle durch Tonaudiometrie). Die Tonschwellen-Audiometrie ist eine subjektive Prüfung, wobei dem Patienten verschiedene Töne in an- oder absteigender Lautstärke über Kopfhörer vorgespielt werden, bis der Ton gerade eben gehört wird.
Diese Lautstärke, die es braucht um Töne bei verschiedenen Tonhöhen gerade noch zu hören, nennt man Hörschwelle. Zeichnet man die einzelnen Töne grafisch auf, erhält man ein Audiogramm.
Wenn man die Hörschwelle, das heißt die Lautstärke kennt, an der etwas gehört wird, kann man einem Patienten über dieser Schwelle, also „überschwellig“ über Kopfhörer standardisierte Wörter vorspielen, die er nachsprechen soll. Auf diese Weise erhält man einen Überblick über das Wortverständnis, das „Verstehen“. Diese Untersuchung heißt Sprachaudiometrie und hat besonders bei der Hörgeräteanpassung ihre Bedeutung. Die grafische Aufzeichnung der Verständlichkeit heißt Sprachaudiogramm.